Hinweise im Eichenauer Sportverein
- Mit der Beitrittserklärung erkennt das Mitglied die Satzung ESV ab 1.04.2006 des Eichenauer Sportvereins e.V. an.
- Alle Angaben werden nur für den Zweck des Vereins verwendet.
- Die Mitgliedsbeiträge werden im voraus entrichtet.
- Wohnungswechsel, Kontoänderungen oder Namensänderungen bitten wir unaufgefordert dem Verein mitzuteilen.
- Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalendervierteljahres möglich und muss mindestens 14 Tage vor Quartalsende schriftlich mitgeteilt werden.